1. ALLGEMEINES
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Unsere Angebote sind - sofern nichts anderes vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.
3. PREISE
Die Preise sind reine Nettopreise in EURO und verstehen sich unfrei, exkl. Verpackung, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Preisänderungen während der Laufzeit unserer Preisliste behalten wir uns vor. Druckfehler und Irrtümer in der Preisstellung bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Anrechnung.
4. LIEFERUNG
Der Mindestauftragswert beträgt 150 Euro netto.
Die Lieferung erfolgt unfrei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Der Liefertermin bezeichnet den Abgang vom Lager. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen jeweils auch bei unseren Vorlieferanten - sowie nichtrechzeitige und nicht berechtigte Selbstbelieferung gehören, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die ursprünglich vereinbarte Lieferung um mehr als 8 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall beiderseitig ausgeschlossen. Transportschäden müssen sofort der Post, der Bahn oder dem Spediteur gemeldet werden.
4a. VERPACKUNGSVERORDNUNG
Die von uns mitgelieferten Transport- und Umverpackungen werden entsprechend der Verpackungsverordnung zurückgenommen. Alle anfallenden Versandkosten für den Rücktransport der Verpackungsmaterialien gehen zu Lasten des Rücklieferanten.
5. ZAHLUNG
Die Belieferungen erfolgen gegen Nachnahme, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise zu zahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel hereingenommen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Alle Rechnungen sind sofort nach erhalt der Ware zahlbar. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener, streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Nach Vertragsabschluß uns bekannt werdende Umstände, die geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen, haben sofortige Fälligkeit aller unserer ausstehenden Forderungen zur Folge. Für noch vorliegende unausgeführte Lieferungsverträge können wir Nachnahme oder Vorkasse verlangen bzw. unter Ausschluss irgendwelcher Schadensersatzansprüche gegen uns vom Vertrag zurückzutreten.
6. RÜCKGABE
Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei den, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Lieferungen berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 20 % des Warennettowertes. Die Rücksendung hat kostenfrei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsveränderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
7. GARANTIE/MÄNGELRÜGEN
a, Erkennbare Mängel: müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden. Die Geltendmachung jedweder Mängel ist nach Ablauf von 10 Tagen seit Empfang der Ware ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und kostenfrei an uns zur Überprüfung zu übersenden. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware: sind Nachbesserungen und Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadenansprüche jedweder Art - einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferung - sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Für die von uns nicht verschuldeten Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Hersteller/Vorlieferant erklärt sich zu einer Leistung bereit.
b, Sonderbestellungen, Sonderbeschaffungen, abgekündigte Bauelemente & internationale zukaufe werden von uns als solche ausgewiesen. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei den, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnten.
Weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
a, Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer - einschließlich der Einlösung gegebener Schecks - bleibt das Eigentum der gelieferten Ware dem Verkäufer Vorbehalten; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
b, Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht ab. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
c, Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt.
d, Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörender Ware, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis als an uns abgetreten, das dem Verkaufs bestehenden Wertverhältnis unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden aber die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung an uns anzuzeigen.
e, Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.
f, Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheit unsere Forderungen insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
g, Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Verzuges sind wir darüber hinaus berechtigt, auch aus anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich diejenige Vorbehaltsware, wegen welche der Zahlungsverzug eingetreten ist, nicht mehr im Besitz des Käufers befindet. Auch diese Rückforderung bleibt ohne Einfluss auf den Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses.
9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND
Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Teile München.
10. DATENVERARBEITUNG
Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten werden im Rahmen von Geschäftskarteien gespeichert.
11. IMPRESSUM
communications & solutions GmbH
Arzbacher Str. 4a
83661 Lenggries
Geschäftsführer: Andreas Roth
Sitz der Gesellschaft: Lenggries
Amtsgericht München; HRB: 153740
Stand: 14. 01. 2009